LOGOPÄDIE
Unser Behandlungsangebot bei Kindern
• Sprachentwicklungsstörungen
• Sprachentwicklungsstörungen bei mehrsprachig aufwachsenden Kindern
• Muskelfunktionsstörungen im Mund/Gesichtsbereich (myofunktionelle Störungen)
• Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen
• Kindliche Stimmstörungen
• Näseln (Rhinophonie)
• Redeflussstörungen (Stottern oder Poltern)
Unser Behandlungsangebot bei Erwachsenen
• Neurogene Sprech- und Sprachstörungen (z.B. nach Schlaganfall oder Schädel-Hirn-Trauma)
-
Aphasie
-
Dysarthrie
-
Sprechapraxie
• Schluckstörungen (Dysphagie)
• Gesichtslähmungen (Fazialisparese)
• Stimmstörungen
• Redeflussstörungen ( Stottern oder Poltern)
• Neurodegenerative Erkrankungen (Morbus Parkinson, Multiple Sklerose)
• Sprachabbau bei Demenz
Eine logopädische Therapie findet nach Verordnung des behandelnden Arztes (Hausarzt, Kinderarzt, HNO- oder Zahnarzt) statt und wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Hausbesuche nach Verordnung möglich.
Lerntherapie
Lerntherapie ist eine spezielle Form der Lernförderung, z.B. bei Lese-Rechtschreibschwäche/ -störung (Legasthenie). Eine Legasthenie-Therapie setzt direkt an den Lese- und/oder Rechtschreibschwierigkeiten an, um diese langfristig zu verbessern. Im Verlauf der Behandlung werden gemeinsam mit dem Kind, Jugendlichen oder Erwachsenen effektive Strategien entwickelt, um mit den Problemen beim Lesen und Schreiben umzugehen. Bei einer ganzheitlichen Legasthenie-Therapie bzw. Lerntherapie werden außerdem individuell passende Lernstrategien entwickelt und die seelische Stabilität gefördert.
Vor jeder Therapie steht eine umfassende Diagnostik mittels standardisierter Testverfahren. So lernen wir die Fähigkeiten Ihres Kindes genau kennen, um einen Förderplan erstellen zu können.
Jede Therapie wird somit individuell auf Ihr Kind nach seinen Stärken und Schwächen ausgelegt.
Die Behandlung findet in der Regel einmal pro Woche statt.
Lerntherapie ist leider kein Teil des Heilmittelkataloges und wird somit nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Kosten müssen daher selbst getragen werden. Gerne erläutern wir Ihnen diese persönlich.
In Einzelfällen ist die Übernahme der Kosten nach §35a SGB VIII im Rahmen der ambulanten Eingliederungshilfe durch das zuständige Amt für Jugendhilfe möglich.
Lerncoaching
Es ist eine individuelle, professionelle Beratung und keine Nachhilfe. Lerncoaching hilft, das Lernen zu optimieren.
Das „Wie“ und nicht das „Was“ bezüglich des Lernens steht im Mittelpunkt.
Es ist ganzheitlich und lernstoffunabhängig, während Nachhilfe lediglich auf die Vermittlung der jeweiligen Fachkompetenz abzielen. Lerncoaching schafft die notwendigen Voraussetzungen, damit das Lernen erfolgreicher wird. Lernhemmnisse werden beseitigt und der Spaß am Lernen kehrt zurück oder stellt sich erstmals ein.
Auch im Bereich des Lerncoachings werden die Kosten nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Anzahl der benötigten Sitzungen ist individuell verschieden. Oft reichen wenige Termine bereits aus, um Veränderungen anzustoßen zu können.
Rufen Sie uns gerne an, um weitere Informationen zum Ablauf und der Kosten zu erhalten.