FAQ
Die Antworten auf häufig aufkommende Fragen
Welche Coronaregeln gelten in der Praxis?
Selbstverständlich hält sich das Praxisteam an die derzeit geltenden Hygienevorschriften und wird zusätzlich mehrmals wöchentlich zu Ihrer und unserer Sicherheit auf COVID-19 getestet. Bitte beachten auch Sie bei einem Besuch unsere Hygienevorschriften!
Wie erhalte ich eine logopädische Behandlung?
Die Behandlung erfolgt nach Verordnung eines Arztes ( Allgemeinarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Zahnarzt u.v.m)
Wer übernimmt die Kosten?
Bei Kindern und Jugendlichen werden die Kosten der logopädischen Therapie bis zum 18. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen.
Erwachsene Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorhanden ist, den gesetzlichen Eigenanteil von 10% des Rezeptwertes und eine Rezeptgebühr von 10,00€ pro Heilmittelverordnung bezahlen.
Versicherte einer Privaten Krankenkasse sollten vor Beginn der Therapie mit ihrer Krankenversicherung in Kontakt treten und die Übernahme der Behandlungskosten klären.
Selbstverständlich wird eine logopädische Behandlung auch als individuelle Gesundheitsleistung für Selbstzahler angeboten.
Wie erfolgt die Anmeldung in der Praxis?
Sie können sich gerne telefonisch oder per E-Mail in der Praxis anmelden.
Sollten Sie uns einmal nicht persönlich erreichen, befinden wir uns in Behandlungen. Hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, wir melden uns selbstverständlich schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
Wie läuft eine logopädische Behandlung ab?
Zu Beginn werden in den ersten Stunden eine Anamnese und eine logopädische Diagnostik durchgeführt. Anschließend erfolgen eine Beratung und die Behandlung.
Der Arzt verordnet eine Behandlungszeit je Therapieeinheit von 30, 45 oder 60 Minuten.
Die Behandlungen finden in der Regel ein bis drei Mal wöchentlich statt.
Die Behandlungszeit und Frequenz unterscheiden sich je nach Störungsbild und individueller Belastbarkeit. Der Arzt kann nach Bedarf einen Hausbesuch verordnen.
Werden Haus- und Heimbesuche durchgeführt?
Wenn ein Besuch in unserer Praxis aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, können Sie sich von ihrem Arzt einen Hausbesuch verordnen lassen. Dann besuchen wir Sie selbstverständlich zu Hause, bzw. im Pflegeheim.